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Pressemitteilung vom 20.08.2019

Mietpreisbremse: Bundesverfassungsgericht erteilt Verlängerung klare Absage

Haus & Grund fordert Ende der Mietpreisbremse

„Die Mietpreisbremse kann nicht verlängert werden. Eine Verlängerung ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen.“ Das stellte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute nach Bekanntwerden einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse fest. Danach ist die Mietpreisbremse in der ursprünglichen Form nicht verfassungswidrig. Die Richter betonen aber, dass dies wesentlich auch an der beschränkten Geltung von fünf Jahren liege. „Die Bundesregierung muss diesen Irrweg verlassen und endlich die Voraussetzungen für Wohnungsneubau in den Ballungsgebieten verbessern“, forderte Warnecke.

Er wies zudem darauf hin, dass der Koalitionsbeschluss vom Wochenende, den Betrachtungszeitraum der Mietspiegel von vier auf sechs Jahre auszudehnen, verfassungsrechtlich unzulässig sei. „Eine ortsübliche Vergleichsmiete, die sich aus den Mieten der vergangenen sechs Jahre zusammensetzt, entspricht nicht mehr dem nun von den Verfassungsrichtern gesetzten Rahmen“, betonte der Verbandspräsident.

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